Alle Maßnahmen, die wir ergreifen, werden eng zwischen Bund und Ländern abgestimmt und orientieren sich am aktuellen Pandemiegeschehen und an den Empfehlungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die getroffenen Maßnahmen waren und sind immer ein Kompromiss zwischen dem Infektionsschutz und der Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, stellt Sozialminister Klose in seiner Rede im seiner Rede zu „Corona in der Arbeitswelt entschieden bekämpfen“, fest.
Bereits in der ersten Phase der Pandemie wurden Arbeitsschutzstandards für den Infektionsschutz festgelegt und über das Internet und bei Betriebskontrollen bekanntgemacht und kontrolliert. Mit der am 27. Januar 2021 in Kraft getretenen neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten Home-Office zu ermöglichen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. „In vielen Unternehmen ist Home-Office denn auch längst gängige Praxis. Wir appellieren auch weiterhin dringend an alle hessischen Unternehmen, diesen Weg konsequent weiter zu gehen, um das Pandemiegeschehen einzudämmen“, so Hessens Sozialminister weiter.
Arbeitsschutz für alle
Aber natürlich gibt es auch Arbeiten, die nicht im Home-Office erledigt werden können. Wir sind auf die Menschen angewiesen, die „vor Ort“ arbeiten, beispielsweise in Pflegeheimen und Krankenhäusern, in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, in der Lebensmittelbranche, im Handwerk, im Sicherheitsgewerbe, in der Daseinsvorsorge oder in der Produktion. Gerade hier müssen die Corona-Arbeitsschutzregelungen, insbesondere die Abstands- und Hygieneregeln und die Maskenpflicht, unbedingt eingehalten werden, um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Die neue Bundesverordnung sieht auch hier Verschärfungen vor, beispielsweise Einzelraumbelegungen, mindestens zehn Quadratmeter Grundfläche pro Person bei Mehrfachbelegung oder das Tragen medizinischer Masken, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Präsenz in den Betrieben
„Ausdrücklich unterstreichen möchte ich, dass wir großen Wert darauflegen, dass die Aufsichtsbehörden auch während der Pandemie ihrem Auftrag nach Überwachung und Beratung der Betriebe nachkommen und in den Betrieben auch präsent sind. Sowohl in der Fleischindustrie als auch auf Baustellen, in der Landwirtschaft und in Unterkünften für die Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter haben umfangreiche Kontrollen stattgefunden“, betont Klose.
Überwachung und Beratung vor Ort
Allein im letzten Jahr haben die Regierungspräsidien über 1.300 coronabezogene Überwachungen in Betrieben durchgeführt. Gemeinsam mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft konnten rund einhundert landwirtschaftliche Betriebe und etwa 5.000 Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter erreicht werden. Darüber hinaus finden aktive Kontrollen im Einzelhandel und in Dienstleistungsbranchen statt.
Ansprechpartner bei Fragen zum Home-Office-Angebot
Die Arbeitsschutzbehörden gehen allen Beschwerden nach – auch denen, die sich auf die Corona-Arbeitsschutzverordnung beziehen, denn es gilt: Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber es ihren Beschäftigten verweigern, Home-Office anzubieten, obwohl keine betrieblichen Gründe dagegenstehen, können sie sich – auch anonym – an die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde oder ihren Unfallversicherungsträger wenden.
Ausdauer, Geduld und Kreativität
All diese – im Arbeitsalltag durchaus umständlichen – Maßnahmen, aber auch die enormen volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser weltweiten Pandemie fordern von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Unternehmen und den Selbständigen in Hessen Ausdauer, Geduld und Verständnis. „Sie haben sich dem bereits in den letzten Monaten gestellt, Sie haben Mut zu kreativen Lösungen gezeigt und sich gegenseitig unterstützt. Dafür danke ich ausdrücklich allen, denn Sie helfen täglich mit, diese Pandemie mit dem leider notwendigen langen Atem zu bekämpfen. Vielen Dank“, so Hessens Sozialminister abschließend.