„Wir brauchen aber auch eine zügige Umsetzung des Bundesgesetzes und Nachbesserungen, damit wir die Bundesreform in den Ländern im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Kliniken umsetzen können“, so Stolz am Freitag in Berlin. Der Bund habe mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz bereits wichtige Forderungen der Länder für eine gelingende Krankenhausreform aufgegriffen. „Hessen war an den Koalitionsverhandlungen im Bund mit starker Stimme und den Hinweisen aus den Hessischen Versorgungskonferenzen vertreten. Jetzt gilt es, dass wir die Reform zügig anpacken und den Kliniken Planungs- und Rechtssicherheit geben können – auch wenn wir noch Nachbesserungsbedarf sehen.“
Hessen hat diesen Prozess von Beginn an konstruktiv begleitet – und bereits im Koalitionsvertrag entscheidende Punkte eingebracht. So wurde die Rolle der Länder im Reformprozess gestärkt und regionale Besonderheiten noch deutlicher berücksichtigt. „Bereits frühzeitig haben wir in Hessen das Antragsverfahren zu den Leistungsgruppen gestartet und damit Rechts- und Planungssicherheit für die Kliniken geschaffen, noch bevor der Bund alle Detailregelungen vorgelegt hat“, so Stolz zur Umsetzung der Reform in Hessen.
Forderung nach mehr Flexibilität bei der Reform
In ihrer Rede im Bundesrat machte Stolz aber auch den Verbesserungsbedarf deutlich. Aus Ländersicht sei vor allem mehr Beinfreiheit für die Umsetzung der Reform notwendig. Dazu gehöre eine einmalige Verlängerung der Ausnahmefristen, um notwendige Umbaumaßnahmen bei den Krankenhäusern zu ermöglichen. Außerdem müsse die Standortdefinition praxisnah nachgebessert werden, die aktuell Kooperationen nur zwischen Krankenhäusern, die maximal zwei Kilometer voneinander entfernt liegen, vorsieht. „Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten kann man nicht an Metern festmachen, sondern daran, ob am Standort die notwendigen Behandlungen in medizinisch gebotener Qualität und Zeit möglich sind“, so Stolz.