- Länder fordern langfristige Finanzierung von Schiene und Straße
- Hessen dringt auf Reform der Trassenpreise und Absicherung des Nahverkehrs
- Autonomes Fahren, einfachere Planungsverfahren und sichere Fußverkehrsflächen im Fokus
Auf einen Blick
„Der Bund ist in der Verantwortung, die Finanzierung der Nahverkehrsangebote und unserer Infrastruktur langfristig abzusichern und für faire Bedingungen auf der Schiene zu sorgen“, sagte die hessische Verkehrsstaatssekretärin Ines Fröhlich.
Wir können nicht auf der einen Seite Milliarden in die Schiene investieren und auf der anderen Seite hinnehmen, dass steigende Trassenpreise den Betrieb immer teurer machen. Das passt nicht zusammen. Die Länder und Verkehrsunternehmen müssen verlässlich planen können.
Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben am 21. und 22. Oktober 2026 in Hohenschwangau über die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, steigende Trassenpreise und den Erhalt des Verkehrsangebots beraten. Hessen fordert vom Bund eine langfristig verlässliche Finanzierung für Schiene und Straße. Auch einfachere Planungsverfahren und autonomes Fahren in Modellregionen und die Sicherheit des Fußverkehrs waren Themen der Konferenz.
Langfristig finanzieren, Trassenpreise reformieren
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist ein wichtiger Beitrag zum Abbau des Investitions- und Sanierungsstaus. Eine dauerhafte Finanzierung für Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege und Wasserstraßen kann es allerdings nicht ersetzen. Die Länder sprechen sich deshalb dafür aus, langfristige Finanzierungsinstrumente wie einen Verkehrsinfrastrukturfonds zu prüfen. Laufende und baureife Vorhaben müssen über mehrere Jahre verlässlich finanziert bleiben.
Die Entwicklung der Trassenpreise erhöht den Druck auf den Schienenverkehr. Nach den Ankündigungen der DB InfraGO könnten die Entgelte für die Nutzung des Schienennetzes 2027 im Durchschnitt um 7,9 Prozent steigen, im Schienengüterverkehr um 12,9 Prozent und im Schienenpersonennahverkehr um 7,7 Prozent. Die Länder verlangen eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems und eine vollständige Kompensation der Mehrbelastungen infolge des EuGH-Urteils. Aus hessischer Sicht muss dabei die bisherige Verknüpfung der Trassenpreise mit den Regionalisierungsmitteln durch eine tragfähige Neuregelung ersetzt werden. Eine Reform muss den Schienenverkehr als Gesamtsystem betrachten und die Berechnung der Trassenpreise nachvollziehbar machen.
Auch die Finanzierung des bestehenden Schienenpersonennahverkehrs stand erneut auf der Agenda. Eine Bund-Länder-Kommission beziffert den zusätzlichen Finanzbedarf bis 2031 bundesweit auf 14 Milliarden Euro. Dabei geht es um die Sicherung bestehender Verkehre, nicht um zusätzliche Angebote. Effizienzsteigerungen allein können die steigenden Kosten für Energie, Personal und Trassenpreise sowie die Finanzierung des Deutschlandtickets nicht auffangen. Für den Schienengüterverkehr fordern die Länder außerdem eine verlässliche Trassenpreisförderung und ein tragfähiges Konzept für den Einzelwagenverkehr. Angesichts der Neuaufstellung von DB Cargo müssen auch andere Eisenbahnunternehmen faire Entwicklungsperspektiven behalten.
Einfachere Planungsverfahren und neue Mobilitätsangebote
Neben einer verlässlichen Finanzierung braucht es schnellere Planungsverfahren. Die Länder wollen untergesetzliche technische Regelwerke auf zusätzliche Anforderungen überprüfen, die über das gesetzlich Notwendige hinausgehen. Hessen verfolgt mit seiner Expertenkommission für Innovation im Straßenbau ebenfalls das Ziel, Abläufe einfacher und Straßenbauprojekte schneller zu machen.
„Mehr Geld hilft wenig, wenn Vorhaben an unnötig komplizierten Regeln hängen bleiben. Wir müssen genau prüfen, welche Vorgaben wirklich gebraucht werden und wo zusätzliche Anforderungen Projekte verzögern und verteuern. Entscheidend ist, dass baureife Maßnahmen nach oftmals jahrelanger Planung auch tatsächlich umgesetzt werden können“, sagte Fröhlich.
Beim autonomen Fahren gehört Hessen zu den Ländern, die einen gemeinsamen Beschlussvorschlag für Modellregionen eingebracht haben. Ziel ist der Übergang von der Erprobung in einen Regelbetrieb. Dafür braucht es klare Strukturen und eine enge Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft, Praxis und zuständigen Behörden. Die vorgesehene Bundesförderung von bis zu 14 Millionen Euro deckt nach Auffassung der antragstellenden Länder wesentliche Kosten noch nicht ausreichend ab, etwa für digitale Infrastruktur, Leitstellen und Systemintegration.
Fußverkehr stärken
Auch sichere und barrierefreie Fußwege standen auf der Tagesordnung. Zu Fuß gehen gehört für alle Menschen zum Alltag und ist ein wesentlicher Teil der Nahmobilität. Insbesondere Kinder und ältere Menschen brauchen sichere Wege, auch weil sich Fußgänger Verkehrsflächen zunehmend mit Fahrrädern und E-Scootern teilen. Die Länder wollen deshalb insbesondere Schulwege, Querungsmöglichkeiten sowie die Wege zu Bus- und Bahnhaltestellen verbessern. Sie sprechen sich dafür aus, den Fußverkehr bei Förderprogrammen stärker zu berücksichtigen und das Sonderprogramm „Stadt und Land“ frühzeitig über das Jahr 2030 hinaus zu verlängern.
Wirtschaft
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Katja Apelt
Pressesprecherin
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